Auszug aus der Satzung:

„Übergeordnetes Ziel des Vereins ist die Förderung des gemeinnützigen Zwecks der „Volksbildung“ entsprechend §52 Abs. 2 Nr. 7 AO.
Insbesondere soll durch Schaffung und Förderung der politischen Wahrnehmungsfähigkeit das politische Verantwortungsbewusstseins gestärkt werden.

Was ist damit tatsächlich gemeint?

Das größte Mißverständnis zwischen Demokratie und Politikern besteht darin, dass sich die Letztgenannten immer und gerne auf den demokratischen Ursprung im alten Athen beziehen. Aber auch in diesem Fall triumphiert offensichtlich Halbwissen, denn die alten Athener haben aus guten Grund NICHT gewählt, sondern gelost.

So wurden Wahlgeschenke ebenso vermieden wie Stimmenkauf und Korruption und das uns alle einende Wissen über nicht gehaltene Wahlversprechen spielte auch keine Rolle. Zu Ende gedacht werden Parteien überflüssig, was unserem Staat, also Ihnen und mir viel Streit ersparen würde und auch über 1 Milliarde € von Zuwendungen an die politischen Parteien p.a. für andere und sinnvollere Zwecke eingesetzt werden könnten.

Bitte glauben Sie nicht, dass Politiker im und außerhalb des Bundestages besonders klug sein müssen, um gewählt zu werden und sie daher einfach ein Wahlmandat besser ausfüllen könnten als Sie. – Weit gefehlt! – Sie brauchen lediglich innerhlab ihrer Partei oder Gwerkschaft ein Netzwerk  und müssen dadurch auffallen, dass sie lemmingartig und willfährig dem jeweiligen Wunsch der Partei folgen, denn ansonsten werden sie  nicht aufgestellt oder nicht wieder aufgestellt.

Die politische Landschaft in Deutschland wird derzeit geprägt durch eine starke Politikverdrossenheit, durch Unzufriedenheit mit politischen Entscheidungen und einem enormen Zulauf zu Parteien mit populistischen Inhalten. Die Glaubwürdigkeit der in der Politik handelnden Menschen hat überaus stark gelitten. Dazu haben nicht zuletzt dir Vorgänge um die Regierungsbildung nach der letzten Wahl geführt, in deren Folge eine Partei, welche bundesweit gerademal 6% Stimmen erreicht hat (CSU) anscheinend die Richtung vorgibt. Kein Wunder, dass sich Bürger nicht mehr durch die Kandidaten ihres Wahlkreises repräsentiert fühlen und die meisten Wähler ihre Kandidaten zum einen überhaupt nicht kennen und noch nie die Gelegenheit hatten, mit Ihnen zu sprechen. Ein Gefühl der Ohnmacht ergreift Bürgerinnen und Bürger und führt sie in die Hände von Menschen, die zum Teil sehr, sehr einfache Lösungen versprechen bzw. keine Lösung anbieten und nur „gegen die da oben“ agieren. Das hilft jedoch nicht weiter, wir benötigen glaubwürdige Lösungen.

Der Ruf nach Volksentscheiden wird laut und dabei wird übersehen, dass Volksentscheide ein durchaus zweiseitiges Schwert sein können. Trotzdem muss eine sinnvolle Teilhabe der Bürger in der Zukunft gewährleistet werden, um unsere Demokratie vor Agitatoren und Populisten zu schützen. Dies erfordert jedoch zwei Dinge:

  1. Auch die Bürger müssen ihren Teil zur Aufrechterhaltung unserer Demokratie beitragen, d.h. wer Teilhabe fordert, muss sie auch wahrnehmen.
  2. Die Bürger müssen durch einen repräsentativen Anteil von parteilosen Abgeordneten repräsentiert werden, die den tatsächlichen und heterogenen Wünschen der Bürger verpflichtet sind und diesen durchgehend nicht nur Rede und Antwort stehen, sondern auch deren jeweilige Meinung im Bundestag zur Abstimmung bringen.

Dies ist derzeit nicht der Fall. „Artikel 20 Des GG besagt: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus,  das klingt gut. Doch es ist falsch und dies aus zwei Gründen:

1. …selbst der Bundestag, der sich Volksvertretung nennt, wird nur zur Hälfte vom Volk gewählt, die andere Hälfte bestimmen die Parteien.“ … (Beatrice von Weizäcker, Tochter eines der besten Bundespräsidenten, die wir je hatten in „Warum ich mich NICHT für Politik interessiere…“ Gustav Lübbe Verlag 2009)

2. 50% der Abgeordneten im Deutschen Bundestag sind nicht, wie in Artikel 38 GG eigentlich vorgesehen „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“, sondern sie werden mittelbar durch bzw. über die Parteien gewählt und  (wider Artikel 38 GG) „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“, was durch den Fraktionszwang faktisch ausgehebelt wird.

Nicht der Souverän entscheidet mehr, sondern die Partei und die Notwendigkeit zu Kompromissen, um Machterhalt zu garantieren, steht über Sachentscheidungen.

Das Instrument des Volksentscheids ist an dieser Stelle jedoch ungeeignet und dies aus zwei Gründen:

  1. Volksentscheide werden von Interessensvertretern initiiert und argumentativ begleitet, d.h. eine objektive „Berichterstattung“ gegenüber den Bürgern, die befragt werden sollen, ist in Frage zu stellen. Jüngste Beispiele wie BREXIT und auch die Streichung kritischer Passagen durch die EU bei der Veröffentlichung der TTIP Texte legen dafür beredtes Zeugnis ab.
  2. „Hat die Mehrheit freie Fahrt, sind die Rechte der Minderheit nicht gesichert“ James Madison in Nr. 51 der insgesamt 85 Beiträge in den Federalist Papers, welche 1787 das philosophische Fundament der Constitution (Amerikanische Verfassung) gebildet haben.

Zwar sind diese Gedanken auch in unsere Verfassung durch die Gewaltenteilung und „checks and balances“ eingeflossen, haben aber durch den grenzenlosen Machtanspruch der Parteien viel an Glaubwürdigkeit verloren.

Sofern man also die Nachteile, der bei uns praktizierten repräsentativen Demokratie aussteuern will und sich gleichzeitig nicht in die Gefahr begeben möchte, die Folgen irrationaler Volksentscheide tragen zu müssen, muss ein dritter Weg gefunden werden, um den Souverän verfassungsgemäß zu beteiligen.

Ein Königsweg könnte sein,

Eine Mischung aus repräsentativer und direkter Demokratie zum Wohle des deutschen Volkes zu etablieren, die politischen Entscheidungen damit aus der Anonymität herauszuholen und eine tatsächliche Teilhabe der Bürger am politischen Bildungsprozess zu ermöglichen.

Dazu gibt es mindestens zwei mögliche Systeme, nämlich

Die Wahl von parteilosen Bürgerkandidaten oder für das Parlament verpflichtende Bürgerforen, wie das sogenannte „Irische Modell“.

Beide werden in dem Kapitel „Vorgehen“ erläutert und vorgestellt.

 

Eines von Beiden oder eine Mischung aus beiden wollen wir dadurch erreichen, dass wir mit unserem Verein zur Aufklärung der Menschen über Ihre Möglichkeiten und Rechte informieren.